Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Webdesign)

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsgegenstand
  3. Vertragsschluss
  4. Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen
  5. Vergütung für zusätzliche Leistungen
  6. Abnahme, Fälligkeit der Vergütung
  7. Zeitplan
  8. Mitwirkungspflichten des Kunden
  9. Pflichten zur Namensnennung, Entstellungen
  10. Rechteeinräumung durch den Kunden, Haftungsfreistellung
  11. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Auftragnehmer
  12. Eigenwerbung des Auftragnehmers
  13. Mängelhaftung (Gewährleistung)
  14. Haftung
  15. Kündigung des Vertrages
  16. Anwendbares Recht

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Sebastian Schwarz, handelnd unter „Schwarz Multimedia“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Webdesign-Leistungen, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der vom Auftragnehmer auf seiner Website dargestellten Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

2) Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertragsgegenstand bestimmt sich nach den einzelnen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Der Auftragnehmer ist zu keinen Leistungen verpflichtet, die nicht im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbart sind.

2.2 Der Auftragnehmer schuldet dem Kunden die Konzeption, Gestaltung und Umsetzung einer Website. Hiervon umfasst ist in der Regel
– die Erarbeitung einer Konzeption,
– die Abstimmung der Konzeption mit dem Kunden,
– die grafische Gestaltung der mit dem Kunden abgestimmten Konzeption,
– die technische Umsetzung der Konzeption und Gestaltung und
– nach Absprache zwischen Auftragnehmer und Kunden auch die Programmierung der Website gemäß dem aktuellen Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

2.3 Weitere Leistungen werden von diesem Vertrag nicht umfasst. Dies betrifft unter anderem die folgenden Leistungen, die der Auftragnehmer und der Kunde daher gesondert vereinbaren und vergüten müssen:
– Die Übergabe von sog. offenen Dateien an den Kunden
– Der Erwerb von Nutzungsrechten an Bildern, Grafiken, Texten, Software oder sonstigen geschützten Elemente von Dritten
– Recherchen zur Verfügbarkeit von bestimmten Domains
– Die Registrierung von Domains für den Kunden und weitere Leistungen im Zusammenhang mit Domains für den Kunden
– Das Hosting der Website, also die Überlassung von Webspace (Speicherplatz) auf Servern des Auftragnehmers oder von Dritten
– Die inhaltliche und technische Wartung und Pflege der Website

2.4 Der Auftragnehmer kann seine Leistungen persönlich oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Dabei kann sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten auch der Dienste und Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Leistung.

3) Vertragsschluss

3.1 Der Kunde kann über ein ggf. vom Auftragnehmer online bereitgestelltes Kontaktformular, in Textform (z.B. per E-Mail), oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Auftragnehmer richten.

3.2 Der Auftragnehmer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin in Textform (z.B. per E-Mail) ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden angefragten Leistung bzw. Leistungen zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Auftragnehmer abzugebende Annahmeerklärung in Textform (z.B. per E-Mail) innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Auftragnehmers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an sein Angebot gebunden.

3.3 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Auftragnehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3.4 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

4) Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen

4.1 Soweit zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind sämtliche Leistungen des Auftragnehmers gegenüber dem Kunden vergütungspflichtig. Vorschläge, Entwürfe oder sonstige Zuarbeiten durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder sonstige Personen, die auf Seite des Kunden an der Durchführung dieses Vertrags beteiligt sind, haben keine Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung des Auftragnehmers. Leistungen des Auftragnehmers, die vom Leistungsumfang dieses Vertrags nicht umfasst sind, wie z.B. Sonder-, Neben- oder Mehrleistungen des Auftragnehmers sind ebenso vergütungspflichtig und gesondert zu vergüten.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer für dessen Leistungen nach diesem Vertrag die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Diese Vergütung besteht aus einem Entwurfs- und einem Nutzungshonorar, soweit dies zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Nicht Bestandteil dieser Vergütung sind etwaige Leistungen, die der Auftragnehmer gemäß entsprechender Absprache mit dem Kunden von Dritten bezieht und gegenüber diesen Dritten vergüten muss, wie z.B. für den Erwerb von Lizenzen bzw. Nutzungsrechten an Bildern, Grafiken, Texten, Software oder sonstigen geschützten Elementen, welche jeweils gesondert zwischen den Parteien abgerechnet werden, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(1) Das Entwurfshonorar entspricht dem Betrag, den der Auftragnehmer und der Kunde für:
– die Erarbeitung einer Konzeption,
– die Abstimmung der Konzeption mit dem Kunden,
– die grafische Gestaltung der mit dem Kunden abgestimmten Konzeption,
– die technische Umsetzung der Konzeption und Gestaltung und
– ggf. die Programmierung der Website gemäß dem aktuellen Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
als Entwurfshonorar vereinbaren.

(2) Das Nutzungshonorar bestimmt sich nach dem zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden vereinbarten Nutzungsumfang hinsichtlich der Leistungen des Auftragnehmers nach diesem Vertrag und entspricht dem Betrag, den der Auftragnehmer und der Kunde als Nutzungshonorar vereinbaren. Weitere, hierüber hinaus gehende Nutzungen der Leistungen des Auftragnehmers auf Grundlage dieses Vertrags durch den Kunden muss der Kunde zusätzlich gesondert vergüten.

(3) Soweit dies zwischen den Parteien nicht anders vereinbart ist, bemisst sich die Höhe des Entwurfs- und des Nutzungshonorars nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Vergütungstarif des Allianz deutscher Designer (AGD) e.V., wie er zwischen diesem und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen worden ist. Der Vergütungstarif des Allianz deutscher Designer (AGD) e.V. kann jederzeit beim Auftragnehmer angefordert werden.

4.3 Bei Verzögerungen der Durchführung der Leistungen nach diesem Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer das Recht, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu fordern.

4.4 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers nichts Abweichendes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Gesamtpreise.

5) Vergütung für zusätzliche Leistungen

5.1 Soweit der Auftragnehmer nach Absprache mit dem Kunden zusätzliche Leistungen erbringt, die über die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag ursprünglich geschuldeten Leistungen hinausgehen, wie etwa die Anpassung oder Änderung von bereits abnahmefähigen Konzeptionen, Entwürfen, Gestaltungen, Programmierungen oder sonstigen Leistungen, ist der Kunde verpflichtet, diese Leistungen dem Auftragnehmer gemäß dem vereinbarten Stundensatz und den sonstigen Vereinbarungen der Parteien nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand zu vergüten. Haben der Auftragnehmer und der Kunde hierfür keinen Stundensatz vereinbart oder keine sonstige Vereinbarung getroffen, ist der Kunde verpflichtet, den angefallenen Zeitaufwand gemäß dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Vergütungstarif des Allianz deutscher Designer (AGD) e.V., wie er zwischen diesem und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen worden ist, zu vergüten.

5.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlichen Drittleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu erwerben. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für den Erwerb von Lizenzen bzw. Nutzungsrechten an Bildern, Grafiken, Texten, Software oder sonstigen geschützten Elementen oder auch für die Anmietung von Speicherplatz auf Servern von Drittanbietern zwecks Web-Hosting der Website. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer hierfür Vollmacht zu erteilen und erteilt diese hiermit sogleich. Im Falle des Erwerbs von solchen Drittleistungen verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die aus den Vertragsschlüssen mit den jeweiligen Drittanbietern folgen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie ihrerseits von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Auslagen und sonstige Nebenkosten zu erstatten, die dem Auftragnehmer nach vorheriger Absprache zwischen ihm und dem Kunden im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags notwendigerweise entstehen, wie ggf. etwa für die Anfertigung von Fotografien, Modellen, Teasern oder Web-Hosting.

6) Abnahme, Fälligkeit der Vergütung

6.1 Die Leistungen des Auftragnehmers werden dem Kunden zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, vertragsgemäße Leistungen des Auftragnehmers abzunehmen. Werden keine begründeten Beanstandungen geltend gemacht, hat die Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist, jedenfalls aber innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen ab Ablieferung der jeweiligen Leistungen beim Kunden, zu erfolgen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Leistungen innerhalb vorgenannter Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

6.2 Verlangt der Kunde nach der Abnahme gemäß vorstehender Ziffer Änderungen vom Auftragnehmer, so kann der Auftragnehmer ihm hierfür eine zusätzliche aufwandsbezogene Vergütung berechnen. Hierüber lässt der Auftragnehmer dem Kunden auf dessen Anforderung ein konkretes Angebot zukommen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden hierdurch nicht eingeschränkt.

6.3 Im Rahmen der Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden steht dem Auftragnehmer eine Gestaltungsfreiheit zu. Der Kunde darf die Abnahme nicht aus gestalterischen oder künstlerischen Gründen verweigern. Mängelansprüche des Kunden aus gestalterischen oder künstlerischen Gründen sind ausgeschlossen.

6.4 Die Vergütung des Auftragnehmers wird in Abschlägen wie folgt fällig, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird:
– 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung werden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig.
– 30 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung werden zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem der Auftragnehmer dem Kunden das Konzept und die Gestaltung vorgelegt hat.
– 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung werden mit Ablieferung der Leistungen des Auftragnehmers nach diesem Vertrag fällig.

7) Zeitplan

7.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Zeiträume und zu den jeweils vereinbarten Zeitpunkten.

7.2 Soweit zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, beginnt der Auftragnehmer mit der Erfüllung des Vertrags frühestens, wenn bei ihm die erste Abschlagzahlung eingegangen ist. Verzögerungen bei den Zahlungen der vereinbarten Abschläge verschieben die vereinbarten Zeitpläne und Zeitpunkte entsprechend nach hinten.

8) Mitwirkungspflichten des Kunden

8.1 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers erforderlich ist. Insbesondere muss der Kunde vereinbarte Termine einhalten.

8.2 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens bleibt hiervon unberührt.

9) Pflichten zur Namensnennung, Entstellungen

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Namen und auf Wunsch des Auftragnehmers auch die Kontaktdaten des Auftragnehmers im Impressum der Website anzugeben, die der Auftragnehmer auf Grundlage dieser AGB für den Kunden erstellt, es sei denn, eine solche Nennung ist in der Branche des Kunden vollkommen unüblich.

9.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, Entstellungen oder sonstige Beeinträchtigungen seiner Konzeptionen, Entwürfe, Gestaltungen, Programmierungen und sonstigen geschützten oder schutzfähigen Leistungen, einschließlich Webdesigns, die auf Grundlage des Vertrags zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden entstehen, zu verbieten, soweit diese Entstellungen oder sonstigen Beeinträchtigungen geeignet sind, die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers an den Leistungen zu gefährden.

10) Rechteeinräumung durch den Kunden, Haftungsfreistellung

10.1 Der Kunde sichert zu, dass er zur Verwendung, Übergabe und Übermittlung sämtlicher Muster, Vorlagen, Datenträger, Dateien, Daten und sonstigen Materialien, Dokumente und Informationen (z.B. Bilder, Grafiken, Texte und Templates), die er in physischer oder elektronischer Form dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, berechtigt ist.

10.2 Der Kunde räumt dem Auftragnehmer die Rechte zur vertragsgemäßen Bearbeitung und Bereitstellung der an den Auftragnehmer übergebenen oder übermittelten Muster, Vorlagen, Datenträger, Dateien, Daten und sonstigen Materialien, Dokumente und Informationen erforderlichen Rechte ein.

10.3 Soweit es entgegen der vorgenannten Zusicherung an einer Berechtigung zur Verwendung, Übergabe oder Übermittlung fehlt, ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen und die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung gegen diese erforderlich sind.

11) Einräumung von Nutzungsrechten durch den Auftragnehmer

11.1 Sämtliche Konzeptionen, Entwürfe, Gestaltungen, Programmierungen und sonstigen geschützten oder schutzfähigen Leistungen, einschließlich Webdesigns, des Auftragnehmers, die auf Grundlage des Vertrags zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden entstehen, (im Folgenden auch „Vertragsleistungen“) darf der Kunde nur nach Maßgabe der mit dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzungs- und Verwertungsrechte, insbesondere im Hinblick auf die Art, den Umfang, die Dauer und das Gebiet der Nutzungen nutzen und verwerten. Jede unbefugte Nutzung und Verwertung der geschützten Vertragsleistungen außerhalb der mit dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen ist unzulässig.

11.2 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der Vergütung die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Vertragsleistungen in dem Umfang ein, wie dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Fehlt eine solche ausdrückliche Vereinbarung, räumt der Auftragnehmer dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der Vergütung die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Vertragsleistungen ein. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, räumt der Auftragnehmer dem Kunden im Zweifel jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht ein.

11.3 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den Konzeptionen, Entwürfen und Satzdateien sowie an den sonstigen Gegenständen, Dateien und Daten, die auf Grundlage des Vertrags entstehen, bloß die Nutzungsrechte gemäß diesem Vertrag ein und überträgt dem Kunden nicht auch das Eigentum an diesen, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Konzeptionen, Entwürfe und Satzdateien sowie die sonstigen Gegenstände, Dateien und Daten, die auf Grundlage dieses Vertrags entstehen, verbleiben vielmehr im Eigentum des Auftragnehmers, der zu deren Herausgabe nach diesem Vertrag nicht verpflichtet ist. Der Auftragnehmer und der Kunde können deren Herausgabe gegen eine gesonderte Vergütung vereinbaren.

11.4 Jede Übertragung, Teil-Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten, einschließlich von Unterlizenzen, an den Vertragsleistungen des Auftragnehmers bedarf dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.

11.5 Sämtliche Nutzungen und Verwertungen der Vertragsleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig und verpflichten den Kunden zur Zahlung eines entsprechenden zusätzlichen Nutzungshonorars gegenüber dem Auftragnehmer. Bei unberechtigten Nutzungen und Verwertungen hat der Auftragnehmer das Recht, gemäß den gesetzlichen Vorgaben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

11.6 Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist jede vollständige oder teilweise Nachahmung, Bearbeitung sowie sonstige Umgestaltung und Veränderung der Vertragsleistungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.

12) Eigenwerbung des Auftragnehmers

12.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, sämtliche Vertragsleistungen zum Zweck der Eigenwerbung des Auftragnehmers in sämtlichen Medien unter Angabe des Namens des Kunden zu verwenden, einschließlich auf das Tätigwerden für den Kunden in diesem Zusammenhang hinzuweisen, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

12.2 Dieses Recht zur Eigenwerbung besteht darüber hinaus nicht, wenn der Kunde den Auftragnehmer über ein etwaiges Geheimhaltungsinteresse informiert hat, das einer solchen Verwendung entgegensteht.

13) Mängelhaftung (Gewährleistung)

13.1 Für Mängel der vereinbarten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

13.2 Der Kunde muss sämtliche Leistungen, die der Auftragnehmer ihm abliefert, unverzüglich auf etwaige Mängel überprüfen und, soweit der Auftragnehmer den Kunden hierzu aufgefordert hat oder dies aus sonstigen Gründen erforderlich ist, freigeben. Soweit der Kunde die Leistungen des Auftragnehmers freigibt, sind hinsichtlich offensichtlicher Mängel etwaige Mängelrechte ausgeschlossen.

13.3 Offensichtliche Mängel der Leistungen des Auftragnehmers muss der Kunde binnen 14 Tagen nach Ablieferung der jeweiligen Leistungen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzeigen. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige, gelten die Leistungen als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

14) Haftung

14.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Störung seines Betriebs infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von öffentlicher Hand des In- und Auslands) veranlasst oder auf nicht schuldhaft durch ihn verursachte technische Probleme zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit diese Störungen bei vom Auftragnehmer beauftragten Dritten eintreten.

14.2 Im Übrigen haftet der Auftragnehmer dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen – einschließlich deliktischen – Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

14.3 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist,
– aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.4 Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der Auftragnehmer nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.5 Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

14.6 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

15) Kündigung des Vertrages

15.1 Der Kunde kann bis zur Fertigstellung der Leistungen den Vertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass dem Auftragnehmer danach ein Anteil in Höhe von fünf (5) Prozent der vereinbarten Vergütung zusteht, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfällt.

15.2 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung nicht zugemutet werden kann.

16) Anwendbares Recht

16.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

16.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Auftragnehmer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.